Mietverwaltung
Die Mietverwaltung umfasst u. a.:
· Vertretung der Eigentümer gegenüber Behörden und Ämtern
· Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
· Mietinkasso
· Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
· Durchführung von Mieterhöhungen
· Ermittlung und Durchführung der Betriebs-, Heizkostenabrechnungen
· Schriftverkehr mit den Mietern
· Vorbereitung und Unterstützung der Eigentümer vom Kauf der Immobilien, während der Sanierung oder eines Neubaus
· Technische Verwaltung des Objektes, wie Überwachung des baulichen Zustandes, Vergabe und Beaufsichtigung notwendiger Reparaturmaßnahmen
· Aufstellung von Instandhaltungsplanungen
· Jährliche Abrechnung des Objektes gegenüber dem Eigentümer