Wohnungseigentumsverwaltung
Die Wohnungseigentumsverwaltung beinhaltet u. a.:
· Erstellung Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum
· Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je
Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung
· Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung
· Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen
· Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft
· Führung gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten
· Rechnungskontrolle, Rechnungsanweisung
· Übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung
· Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum zur Werterhaltung und frühzeitiger Erkennung von Schadenfällen
· Abwicklung von Schadenfällen
· Planung und Durchführung der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums