Wohnungseigentumsverwaltung

Die Wohnungseigentumsverwaltung beinhaltet u. a.:

  · Erstellung Wirtschaftsplan je Wirtschaftsjahr von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum

  · Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je
    Sonder-/Teileigentum   und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung

  · Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung

  · Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen

  · Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft

  · Führung gemeinschaftlichen Gelder auf Giro- und Anlagekonten

  · Rechnungskontrolle, Rechnungsanweisung

  · Übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung

  · Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum zur Werterhaltung und frühzeitiger Erkennung von Schadenfällen

  · Abwicklung von Schadenfällen

  · Planung und Durchführung der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums